Nachfolgend finden Sie die bei Visit Flanders registrierten und zugelassenen Beherbergungsbetriebe, die den städtebaulichen Auflagen entsprechen.
Wählen Sie in der Liste den Beherbergungsbetrieb aus, bei dem Sie übernachten, und geben Sie ihre Daten ein.
Sollte Ihr Beherbergungsbetrieb nicht in der Liste aufgeführt sein, können Sie keine Genehmigung für das Fahren in der verkehrsberuhigten Zone erhalten.
Achtung: Auch wenn Sie die Genehmigung zum Fahren in der verkehrsberuhigten Zone erhalten, müssen Sie Parkgebühren bezahlen, wenn Sie im Stadtzentrum parken.